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Saarland: Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Direktvergaben angehoben

Zur Vereinfachung der Vergabe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlands die Vergabegrundsätze der Kommunen angepasst.

Saarland: Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Direktvergaben angehoben
Saarland: Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Direktvergaben angehoben

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes hat die Vergabegrundsätze der Kommunen an die Situation im Zusammenhang mit der Corona-Krise angepasst, um die erforderlichen Beschaffungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie schnell und einfacher zu ermöglichen.

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Angehoben wurden die Wertgrenzen für Freihändige Vergaben/Verhandlungsvergaben und Direktvergaben. Wenn die Vergaben für Liefer- und Dienstleistungen unmittelbar oder mittelbar zur Eindämmung der Corona-Pandemie dienen , ist eine Direktvergabe bei einem Auftragswert bis zum EU-Schwellenwert von derzeit 214.000 Euro möglich.

Da Beschaffungen für das „tägliche“ Geschäft und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie nicht immer klar getrennt werden können, wird die Auftragsvergabe für alle kommunalen Vergaben befristet bis zum 31.12.2020 deutlich erleichtert. Freihändige Vergaben/Verhandlungsvergaben sind bis zu einer Grenze von 150.000 Euro möglich. Bei Bauleistungen ist zudem bis zu einem Auftragswert von einer Million Euro eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb möglich.

Die bisher geltenden Wertgrenzen für Ausschreibungen im Saarland, bspw. Direktvergaben, Freihändige Vergaben/Verhandlungsvergaben und Beschränkte Ausschreibungen wurden über das Jahr 2020 hinaus erhöht. Direktaufträge sind generell bis 25.000 Euro zulässig.

Architekten- und Ingenieurleistungen bis zu einem Wert von 50.000 Euro können als Direktauftrag vergeben werden, wenn sie der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unterfallen, und bis zu 100.000 Euro, wenn sie zu den bisherigen Mindestsätzen der HOAI vergeben werden.

Die Kommunen sind verpflichtet, beim Direktauftrag und bei der Freihändigen Vergabe bzw. Verhandlungsvergabe unter den Bietern regelmäßig zu wechseln, um die gleiche Chancen für alle Unternehmen zu gewährleisten. Außerdem sind interne Steuerungs- und Kontrollmechanismen, wie verbindliche Dokumentations- und Vorlagepflichten, um Wettbewerb und Transparenz auch bei schnelleren Auftragsvergaben zu wahren.

Hier geht es zu den für die Gemeinden und Gemeindeverbände geltenden Vergabegrundsätze - Stand 07.04.2020

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(Quelle: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlands) | B_I MEDIEN


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