Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarungen für einen öffentlichen Auftrag sind temporäre Vereinbarungen zwischen Auftraggebern und Unternehmen.
Rahmenvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen einem oder mehreren Auftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen, die dazu dienen, die Bedingungen für die öffentlichen Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen. Für die Vergabe von Rahmenvereinbarungen gelten grundsätzlich dieselben Vorschriften wie für die Vergabe entsprechender öffentlicher Aufträge. Durch Rahmenvereinbarungen kann der Verfahrensaufwand bei sich wiederholenden Beschaffungen verringert werden.
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