Kommunikation im Vergabeverfahren
Unter der Kommunikation im Vergabeverfahren versteht man idR. die Kommunikation zwischen dem Bieter und dem Auftraggeber.
Diese sollte in EU-Vergabeverfahren und analog dazu in Verfahren gemäß UVgO grundsätzlich elektronisch erfolgen.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren kann mündlich erfolgen, wenn sie nicht die Vergabeunterlagen, die Teilnahmeanträge, Interessensbestätigungen oder Angebote betrifft und der Inhalt der Kommunikation dokumentiert wird. Elektronische Kommunikation ist der Kern der elektronischen Vergabe (eVergabe).
Die Kommunikation gehört in die Dokumentation im Vergabeverfahren
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