Newsletter abonnieren

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Newsletter Anmeldung

Niedersachsen: Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) im Wirtschaftsausschuss

Am 10.05.19 wurde der Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) und der Landeshaushaltsordnung an den Wirtschaftsausschuss des niedersächsischen Landtags zur Beratung überwiesen.

Niedersachsen: Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) im Wirtschaftsausschuss
Niedersachsen: Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) im Wirtschaftsausschuss

Die niedersächsische Landesregierung hat am 07.05.19 die Einbringung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes und der Landeshaushaltsordnung (LHO) in den Landtag beschlossen. In Folge der abgeschlossenen Verbandsbeteiligung haben sich keine Änderungen ergeben. Am 10.05.19 wurde der Gesetzentwurf als Drucksache 18/3693 mit der Bitte um Beratung und Berichterstattung federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung überwiesen.

Auf der Suche nach einer einfachen eVergabe-Lösung?

Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich die Welt von B_I eVergabe durch unsere Expert:Innen kostenlos vorführen.

Termin vereinbaren
Kostenfreie Demo buchen

UVgO und VOB/A 2019 werden eingeführt

Eine wichtige Neuerung des Gesetzentwurfs ist die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) mit der das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz an geändertes Bundesrecht angepasst würde. Die UVgO soll das Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen in Niedersachsen unterhalb der sogenannten EU-Schwellenwerte regeln. Auch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) soll in ihrer aktuellsten Fassung von 2019 (VOB 2019) zur Anwendung gebracht werden. Vorgeschlagen wird weiter die Herausnahme von Aufträgen unterhalb der jeweiligen EU-Schwellenwerte von Zuwendungsempfängern wie beispielsweise Sportvereinen und Privatpersonen. Sie sollen sich in Zukunft nur an die zuwendungsrechtlichen Vorgaben halten müssen. Geplant ist weiter die Anhebung des Eingangsschwellenwertes von 10.000 auf 25.000 Euro, womit insbesondere die Kommunen entlastet würden.

Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung wird im Herbst gerechnet.

Mehr aus der Vergabe!

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Hier anmelden!

Ich akzeptiere die Datenschutz-Bestimmungen.
Newsletter Anmeldung
Newsletter Anmeldung

Zu diesem Thema siehe auch:
Niedersachsen: Kabinett bringt Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf den Weg

(Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung) | B_I MEDIEN


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.

Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.

Was Sie im Whitepaper erwartet →
B_I eVergabe Whitepaper