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RP: Gesetzentwurf zur vereinfachten Losvergabe

In Rheinland-Pfalz soll die Losvergabe vereinfacht werden. Dafür hat der rheinland-pfälzische Landtag am 16.02.2022 einen Gesetzentwurf in erster Lesung beraten. Inhaltlich geht es in diesem Gesetzentwurf darum, den kommunalen Verwaltungen im Wiederaufbauprozess nach der Flutkatastrophe Entlastung zu bieten.

Mit der Vereinfachung der Losvergabe soll in Ausnahmesituationen schneller beschafft werden können.
Mit der Vereinfachung der Losvergabe soll in Ausnahmesituationen schneller beschafft werden können.

Im Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, dass Lose zusammengefasst werden und die Vergabe an Generalunternehmer zu erleichtern. Eingebracht in den Landtag hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes die Regierungsfraktionen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und die FDP. Aufträge zum Wiederaufbau in Ausnahmesituationen in Kommunen müssen nicht zwangsläufig in Lose aufgeteilt werden, sondern können auch in Lose zusammengefasst werden oder dürfen an einen Generalunternehmer vergeben werden. Ausnahmesituationen werden von der Landesregierung als solche definiert, und müssen begründet und zeitlich begrenzt sein.

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Besonders in Krisensituationen sei diese Vorgehensweise nützlich, um Kommunen zu entlasten und den Wiederaufbau zu beschleunigen. Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hatten im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Sommer Vergabeerleichterungen erlassen, damit Schäden beseitigt werden können. Der Entwurf liegt dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr sowie dem Rechtsausschuss vor. Vorgesehen ist, dass das Gesetz einen Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.

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Den Gesetzentwurf können Sie hier nachlesen.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau | B_I MEDIEN


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