Rheinland-Pfalz: Temporäre Erhöhung der Wertgrenzen
Mit dem Rundschreiben „Vergaberechtliche Erleichterungen zur Konjunkturförderung“ vom 29. Juni 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz zunächst befristet bis 31. Dezember 2020 die Wertgrenzen angehoben.
Um den direkten Folgen der Pandemie für die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz entgegenzuwirken sollen die Auftragswertgrenzen für weniger förmliche Vergabeverfahren im Lande Rheinland-Pfalz temporär angehoben werden, so das Rundschreiben „Vergaberechtliche Erleichterungen zur Konjunkturförderung“ vom 29. Juni 2020.
Die Regelungen gelten zunächst bis 31. Dezember 2020.
Bis Ende 2020 geltende Wertgrenzen
Bei öffentlichen Aufträgen in Rheinland-Pfalz unterhalb der EU-Schwellenwerten sind Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergaben ohne nähere Begründung zugelassen, wenn der geschätzte Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) nach § 3 der Vergabeverordnung die folgenden Wertgrenzen nicht überschreitet:
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Bauleistungen nach VOB/A
- Beschränkte Ausschreibung: Auftragswert bis 1,0 Mio Euro (bisher: 200.000 Euro)
- Freihändige Vergabe: Auftragswert bis 100.000 Euro (bisher: 40.000 Euro)
Liefer- und Dienstleistungen nach VOL/A
- Beschränkte Ausschreibung: Auftragswert bis 100.000 Euro (bisher: 80.000 Euro)
- Freihändige Vergabe: Auftragswert bis 100.000 Euro (bisher: 40.000 Euro)
Die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben unberührt.
Hier geht es zu dem Rundschreiben vom 29.06.2020
(Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland Pfalz) | B_I MEDIEN
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