Bayern: Strom und Gas per Dringlichkeitsvergabe
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) ist am 03.11.2022 in einem Schreiben auf die Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Gas und Strom eingegangen. Diese sollen schnell und effizient abgewickelt werden.
Erreichen die Auftragswerte bei der Beschaffung von Strom und Gas den EU-Schwellenwert, so kann davon ausgegangen werden, dass es sich um eine Dringlichkeitsvergabe handelt. Somit dürfen formlos Vergleichsangebote im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb eingeholt werden. Dies ist auch ohne die vorgegebenen Fristen möglich.
Bei besonderer Dringlichkeit kann dabei auch auf die Vorabinformation gem. 134 Abs. 3 Satz 1 GWB verzichtet werden. In der Dokumentation des Vergabeverfahrens muss begründet werden, warum keine förmliche Ausschreibung durchgeführt werden konnte. Auftraggeber sollten dabei darauf achten, genügend Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Unterhalb der EU-Schwellenwerte kann bis zum 31.12.2023 eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Kommunen können dies unter Beachtung der Wertgrenzen aus der Bekanntmachung “Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich” anwenden. Eine Begründung für die Dringlichkeit ist nicht erforderlich.
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Das Schreiben können Sie hier nachlesen.
Quelle: ABST SH Newsletter November 2022 | B_I MEDIEN
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