Newsletter abonnieren

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Newsletter Anmeldung

Vergabeverstöße richtig rügen

Vergabeverstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Vergabeverstöße richtig rügen
Vergabeverstöße richtig rügen

Die Vergabekammer Sachsen Anhalt hat sich in ihrem Beschluss vom 08.07.2019 - 1 VK LSA 01/19 - damit auseinandergesetzt, wann und wie ein Bieter einen Vergabeverstoß gegenüber dem Auftraggeber rügen muss.

Gründlich mit Vergabeunterlagen auseinandersetzen

Die Vergabekammer Sachsen-Anhalt weist in ihrem Beschluss vom 08.07.2019 auf Folgendes hin:

  • Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB müssen Vergabeverstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
  • Ein Bieter muss die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen sorgfältig lesen und auch den Text der darin eigens zitierten vergaberechtlichen Regelungen inhaltlich zur Kenntnis nehmen.
  • Maßstab für die Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes ist nicht die Kenntnis, sondern die Erkenntnismöglichkeit eines durchschnittlich fachkundig handelnden Bieters bei Anwendung üblicher Sorgfalt. Der Bieter ist jedoch in jedem Fall gehalten, sich bei der Erstellung der Angebote gründlich mit den Vergabeunterlagen auseinanderzusetzen.
  • Der Rügevortrag muss zwingend eine Missbilligung der Vorgehensweise des Auftraggebers einhalten, denn durch die Rüge im Vergabeverfahren erhält der Auftraggeber die Möglichkeit, einen Vergaberechtsfehler im frühestmöglichen Stadium zu erkennen und ggf. zu korrigieren.

Hier geht es zum Beschluss der VK Sachsen-Anhalt vom 08.07.2019.

Zum Thema Rüge siehe auch:

(Quelle: ibr-online)

1
2
3

Für welche Leistungsart interessieren Sie sich?

Bauleistungen
Bauleistungen

Bau­leistungen

Dienstleistungen
Dienstleistungen

Dienst­leistungen

Lieferleistungen
Lieferleistungen

Liefer­leistungen

Wo suchen Sie Aufträge?

Ausschreibungs-Radar
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Vergabe-Wissen in kleinen Häppchen

Sie suchen Aufträge für Ihre Firma?

Finden Sie jetzt Aufträge in ganz Deutschland.