Schleswig-Holstein: Ab heute gilt das neue Vergabegesetz (VGSH)
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) vom 8. Februar 2019 tritt heute in Kraft und löst das bisher geltende Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) ab.

Das neue Vergabegesetz für öffentliche Aufträge in Schleswig-Holstein (VGSH) wurde am 28. Februar 2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
Vergabegesetz gilt ab 01.04.2019
Das Gesetz zur Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein vom 8. Februar 2019 - Vergabegesetz (VGSH) - tritt zum 01.04.2019 in Kraft und ersetzt das bisherige Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) Schleswig-Holstein.
Das Gesetz gilt für das Land, die Kreise, die Gemeinden und Gemeindeverbände in Schleswig-Holstein sowie die übrigen Auftraggeber des Landes im Sinne des § 98 GWB.
Mit Inkrafttreten des neuen VGSH sind im Lande auch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Ausgabe 2016 nzuwenden.
Mehr aus der Vergabe!
Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.
Hier anmelden!


Vergabeverordnung wird Besonderheiten regeln
Die zur Zeit erst im Entwurf vorliegende Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung enthält Einzelheiten und Ausnahmen zu den verbindlich anzuwendenden Vergabeordnungen VOB/A und UVgO. Mit dieser Verordnung soll dann auch der neue 1. Abschnitt der VOB/A vom 31.01.2019 in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.2019 für verbindlich erklärt werden.
Hier geht es zum Vergabegesetz (VGSH) vom 8. Februar 2019
Zu diesem Thema siehe auch:
Schleswig-Holstein: Vergabegesetz verabschiedet | B_I MEDIEN
Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.
Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.
