Schleswig-Holstein: Ab heute gilt das neue Vergabegesetz (VGSH)
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) vom 8. Februar 2019 tritt heute in Kraft und löst das bisher geltende Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) ab.
Das neue Vergabegesetz für öffentliche Aufträge in Schleswig-Holstein (VGSH) wurde am 28. Februar 2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
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Vergabegesetz gilt ab 01.04.2019
Das Gesetz zur Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein vom 8. Februar 2019 - Vergabegesetz (VGSH) - tritt zum 01.04.2019 in Kraft und ersetzt das bisherige Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) Schleswig-Holstein.
Das Gesetz gilt für das Land, die Kreise, die Gemeinden und Gemeindeverbände in Schleswig-Holstein sowie die übrigen Auftraggeber des Landes im Sinne des § 98 GWB.
Mit Inkrafttreten des neuen VGSH sind im Lande auch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Ausgabe 2016 nzuwenden.
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Vergabeverordnung wird Besonderheiten regeln
Die zur Zeit erst im Entwurf vorliegende Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung enthält Einzelheiten und Ausnahmen zu den verbindlich anzuwendenden Vergabeordnungen VOB/A und UVgO. Mit dieser Verordnung soll dann auch der neue 1. Abschnitt der VOB/A vom 31.01.2019 in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.2019 für verbindlich erklärt werden.
Hier geht es zum Vergabegesetz (VGSH) vom 8. Februar 2019
Zu diesem Thema siehe auch:
Schleswig-Holstein: Vergabegesetz verabschiedet | B_I MEDIEN
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