NRW: Befristete Wertgrenzen in Verwaltungsvorschrift
Das Ministerium für Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 01. Dezember 2023 bekanntgeben, dass die Verwaltungsvorschriften (VV) zur Landeshaushaltsordnung (LHO) derzeit überarbeitet werden. Befristete Wertgrenzen aus vorherigen Rundschreiben sollen dabei übernommen werden.
In Nordrhein-Westfalen sollen die Wertgrenzenregelungen aus dem Runderlass vom 31. Dezember 2021 in die Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift zu § 55 LHO übernommen werden. Der Runderlass des Ministeriums der Finanzen zur Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen durch die Pandemie sowie zur Erhaltung der Versorgungssicherheit und Handlungsfähigkeit der Verwaltung Nordrhein-Westfalens in Krisenzeiten war bis zum 31.12.2023 befristet.
Da der Erlass der neuen VV zu § 55 LHO bis zum 31.12.2023 nicht fertiggestellt war, sollen die im Rundschreiben genannten Bestimmungen ab dem 01. Januar 2024 beachtet werden. Sie sind inhaltsgleich mit der künftigen VV zu § 55 LHO.
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Termin vereinbarenFolgende Wertgrenzen gelten nun:
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Vergaben für Bauleistungen nach VOB/A für jedes Gewerk bei geschätztem Einzelauftragswert bis 750.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder einem vorab geschätzten Gesamtauftragswert bis 1.250.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) auch ohne Teilnahmewettbewerb möglich
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Vergaben für Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert im Vergabeverfahren von 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ohne Teilnahmewettbewerb möglich
Verhandlungsvergabe oder Freihändige Vergabe
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Verhandlungsvergaben nach UVgO bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)
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Freihändige Vergabe nach VOB/A bis zu einem geschätzten Einzelauftragswert von 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder einem geschätzten Gesamtauftragswert von 125.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)
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Verhandlungsvergabe und Freihändige Vergabe können mit oder ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.
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Vergabeverfahren von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)
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freiberufliche Leistungen bis zu einem Auftragswert in Höhe von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) einschließlich Nebenkosten
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Jana Urbank, B_I MEDIEN
Quelle: vergabe.nrw | B_I MEDIEN
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