Wertgrenzen Vergabe Niedersachsen 2023: Anhebung verlängert
Aufgrund der Corona-Pandemie werden die Regelungen für besondere Wertgrenzen bei Vergaben von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bei öffentlichen Aufträgen verlängert und weiterentwickelt.
Die Wertgrenzen in der öffentlichen Beschaffung in Niedersachsen sollten zunächst bis zum 31.03.2021 befristet angehoben werden. Nun wird die Erhöhung bis zum 30. September 2021 verlängert. Außerdem sollen sich ab dem 01. Oktober 2021 weiterhin erhöhte Wertgrenzen anschließen.
Bis zum 30. September 2021 gelten die bisher anwendbaren besonderen Wertgrenzen fort:
- Bauleistungen bis 3 Millionen Euro: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
- Bauleistungen bis 1 Millionen Euro: Freihändige Vergabe
- Dienst- und Lieferleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte: Freie Verfahrenswahl
- Besonders dringliche Dienst- und Lieferleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie unterhalb von 214 000 Euro: Direktauftrag
Im Anschluss daran sind die besonderen Wertgrenzen bis zum 31. März 2022 auf folgende Beträge festgelegt:
- Bauleistungen bis 1 Millionen Euro: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
- Bauleistungen bis 200.000 Euro: Freihändige Vergabe
- Dienst- und Lieferleistungen bis 100.000 Euro: Freie Verfahrenswahl
- Besonders dringliche Dienst- und Lieferleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie unterhalb von 214.000 Euro: Direktauftrag
Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann sagte dazu:
Online-Seminar: elektronische Angebotseröffnung
Rechtssichere und technisch vollständige Umsetzung der Angebotsöffnung
Schritt für Schritt erklären wir Ihnen beim elektronischen Vergabesystem der B_I MEDIEN GmbH was bei der Angebotseröffnug zu beachten ist. Der B_I öffnungsassistent unterstützt Sie bei der Entschlüsselung elektronisch eingegangener Angebote oder Teilnahmeanträge.
• Wie Sie die Angebotsöffnung durchführen können unter Berücksichtigung des Vier-Augen-Prinzips
• Ver- und Entschlüsselung von elektronischen Angeboten
• Schriftliche Angebote in der elektronischen Angebotsöffnung
• Rechtssichere Dokumentierung der Submission
Jana Urbank, B_I MEDIEN
Angesichts der andauernden Pandemielage und den damit verbundenen Unsicherheiten ist es wichtig, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise weiterhin durch eine schnelle und leichte Erteilung öffentlicher Aufträge abzumildern. Die vergaberechtlichen Vereinfachungen sollen dabei helfen. Mir ist bewusst, dass die fortgeltenden Erleichterungen den Wettbewerb um öffentliche Aufträge und die Transparenz der Verfahren verringern können. Wir haben dies intensiv abgewogen. Aufgrund der gegenwärtig schwierigen wirtschaftlichen Lage sollen jedoch auch zukünftig öffentliche Aufträge schnell an Unternehmen vergeben werden können. Dies sorgt für eine bessere Umsatzentwicklung und sichert Beschäftigung. Ich bin überzeugt, dass die Vergabestellen auch in den kommenden Monaten verantwortungsbewusst mit der Situation umgehen und öffentliche Aufträge unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze wirtschaftlich vergeben werden.
Quelle: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung | B_I MEDIEN
Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.
Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.