Rheinland-Pfalz: Vergaberecht für betroffene Gebiete wird ausgesetzt
Bis zum Jahresende setzt Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt für die von den Hochwasserschäden betroffenen Regionen das Haushaltsvergaberecht aus. Öffentliche Aufträge können so schneller und unbürokratischer vergeben werden.
Um die unmittelbaren und mittelbaren Folgen der Flutkatastrophe zu bewerkstelligen, wird das Haushaltsvergaberecht für Beschaffungen, die zur Bewältigung des Hochwassers benötigt werden, zunächst bis Ende des Jahres 2021 ausgesetzt. Förmliche Vergaben gem. Vergaberecht müssen daher nicht mehr durchgeführt werden.
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Auch oberhalb der EU-Schwellenwerte können öffentliche Aufträge schnell und effizient - besonders über Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb - vergeben werden. Angebote können z.B. so formlos und ohne Beachtung konkreter Fristvorgaben eingeholt werden. Außerdem soll es auch möglich sein, nur ein Unternehmen anzusprechen, wenn es die Umstände (wie aktuell) erforderlich machen.
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt betonte:
„Das Land und die Kommunen stehen bei dem Wiederaufbau der betroffenen Gebiete vor einer Herkulesaufgabe. Mit den Erleichterungen im Vergaberecht können viele Aufträge, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Infrastruktur notwendig sein werden, schnell und unbürokratisch vergeben werden. Damit leisten wir einen Beitrag zur schnellen Beseitigung der Schäden und einem zügigen Wiederaufbau.”
Die Aussetzung des Haushaltsvergaberechts gilt für die betroffenen Landkreise Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und die kreisfreie Stadt Trier.
Ministerin Schmitt führte außerdem an, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereit stehen, um Fragen zu rechtssicheren und beschleunigten Vergabeverfahren in Rheinland-Pfalz für die betroffenen Landkreise und Kommunen zu beantworten.
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Quellen: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland Pfalz | B_I MEDIEN
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