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Vereinfachte Vergaberegelungen wegen Ukraine-Krieg

Für die öffentliche Beschaffung des Bundes wurden vereinfachte Regeln vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges beschlossen. Bei Einkäufen unter 10.000 EUR, die in Zusammenhang mit dem Krieg stehen, sollen die Vergaberegeln für die öffentliche Verwaltung einfacher gestaltet werden.

Nun gibt es auch Vergabeerleichterungen für die öffentliche Beschaffung des Bundes aufgrund des Ukraine-Krieges.
Nun gibt es auch Vergabeerleichterungen für die öffentliche Beschaffung des Bundes aufgrund des Ukraine-Krieges.

Mit den neuen Regelungen sollen Bund, Länder und Kommunen schneller bzgl. der Kriegsfolgen reagieren können, sodass benötigte Anschaffungen für Geflüchtete aus Ukraine, wie z.B. sichere Unterkünfte, Verpflegung und medizinische Versorgung beschleunigt beschafft werden können. Außerdem sollen auch notwendige Investitionen in Cybersicherheit und Energieversorgung vereinfacht von öffentlichen Auftraggebern eingekauft werden. Den rechtlichen Rahmen dazu hat das Bundeskabinett bereits gebilligt.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck sagte dazu: „Im Zuge des Krieges in der Ukraine stehen viele öffentliche Stellen unter enormen Handlungsdruck. Menschen, die aus der Ukraine flüchten, müssen angemessen untergebracht und versorgt werden, öffentliche Einrichtungen müssen gegebenenfalls neue Verträge schließen. Bei alldem sind schnelle und einfache Vergabeverfahren essentiell, um alles, was kurzfristig nötig ist, auch einkaufen zu können.“

Verfahrenserleichterungen für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verteidigung waren bereits vorher beschlossen worden.

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Für die übrige Bundesverwaltung gilt von nun an: bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen mit einem voraussichtlichen Auftragswert bis 5.000 EUR und für Bauleistungen bis 8.000 EUR (beide ohne Umsatzsteuer) gibt es erweiterte Möglichkeiten zur Direktvergabe, wenn diese im Zusammenhang mit dem Krieg in Ukraine stehen. Die Erleichterungen gelten auch für Empfänger von Fördermitteln des Bundes. Die Vergabeerleichterungen bleiben für Beschaffungen zusammenhängend mit dem Ukraine-Krieg bis 31.12.2023 in Kraft.

Hinzukommt: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in einem Rundschreiben über die Möglichkeiten von Dringlichkeitsvergaben und weiteren Beschleunigungs- und Erleichterungsmaßnahmen gem. Vergaberecht unter- und oberhalb der EU-Schwellenwerte im Zusammenhang mit dem Krieg in Ukraine mitgeteilt.

Zuvor hatten einige Bundesländer bereits Vergabeerleichterungen in Bezug auf die Geflüchteten aus Ukraine vorgelegt. Auch im fünften Sanktionspaket wurden Auswirkungen auf das Vergaberecht bekanntgegeben.

Die Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz können Sie hier nachlesen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | B_I MEDIEN


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