Hessen: Vergabeerleichterung wegen der Ukraine-Krise
Ein weiteres Bundesland hat im Zusammenhang mit den Ukraine-Krise erleichterte Vergabeverfahren angekündigt. In einem Rundschreiben hatte das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen diese veröffentlicht.
Bayern, Niedersachsen und Hamburg hatten bereits bekanntgegeben, dass Leistungen, die zur Bewältigung der Folgen der Ukraine-Krise eingesetzt werden, vereinfacht beschafft werden können. Dringende Beschaffungen können daher gem. Vergaberecht über Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vorgenommen werden. Voraussetzungen dafür sind:
Bei Verhandlungsverfahren / Verhandlungsvergabe / Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb
- ein unvorhergesehenes Ereignis
- äußerst dringliche und zwingende Gründen, weshalb die Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen anderer Vergabeverfahren nicht eingehalten werden können
- kausaler Zusammenhang zwischen dem unvorhergesehenen Ereignis und der Unmöglichkeit der Fristeinhaltung
- wenn die Umstände der zu begründenden Dringlichkeit nicht auf den öffentlichen Auftraggeber zurückzuführen sind
Im Rundschreiben werden die Vorraussetzungen für Äußerste Dringlichkeit und Kausalität näher definiert. Öffentliche Auftraggeber können Angebote mit Verhandlungsverfahren, Verhandlungsvergaben oder Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb formlos und ohne Beachtung von konkreten Fristen entgegen nehmen. Es ist dennoch wichtig, dass so viel Wettbewerb wie möglich eingehalten wird. Dabei soll darauf geachtet werden, dass mindestens drei Angebote eingeholt werden. Wird nur ein Bieter aufgefordert ein Angebot abzugeben, muss dies besonders begründet und auch dokumentiert werden.
Ablauf eines Vergabeverfahrens | Dokumentation im Vergabeverfahren | ||
Bieterfragen | Rüge |
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Die Auftragsberatungsstelle hat das Rundschreiben veröffentlicht. Hier lesen Sie weitere Details.
Quelle: Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. | B_I MEDIEN
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