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Aus PQ-VOL wurde AVPQ: Schon 1.500 Einträge

Im Herbst 2017 wurde das „Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen“ (AVPQ) eingeführt. Es löst das bisherige bekannte Präqualifizierungsregister (PQ-VOL) für Liefer- und Dienstleistungen ab. Das Verzeichnis umfasst bereits 1.500 Eintragungen.

Aus PQ-VOL wurde AVPQ: Schon 1.500 Einträge
Aus PQ-VOL wurde AVPQ: Schon 1.500 Einträge

Mit der Eintragung in das Amtliche Verzeichnis (AVPQ) weisen Unternehmen die Eignung und das "Nichtvorliegen" von Ausschlussgründen gemäß § 122 GWB sowie § 48 VgV und § 35 UVgO nach.

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Überraschung zum Abschluss

In das Amtliche Verzeichnis können sich nicht nur IHK-Mitglieder eintragen, sondern auch Mischbetriebe, Handwerksunternehmen und freiberuflich Tätige, die im Liefer- und Dienstleistungsbereich tätig sind.

Die Unternehmen ersparen sich mit der Eintragung die zeitintensive und oftmals fehlerbehaftete Nachweisführung bei der Abgabe von Angeboten. Für sie gilt grundsätzlich die Eignungsvermutung nach § 48 der Vergabeverordnung (VgV) bzw. § 35 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).

Nach Aussage der Auftragsberatungsstellen umfasst die bundesweite Datenbank aktuell bereits über 1.500 präqualifizierte Unternehmen.

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Eintragung der Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich

Die Eintragung in das amtliche Verzeichnis erfolgt in einem zweistufiges Verfahren. Auf der ersten Stufe legen die Unternehmer definierte Nachweise, Dokumente und Eigenerklärungen einmal jährlich zur Eignungsprüfung bzw. Präqualifizierung in der für sie zuständigen Präqualifizierungsstelle vor. Die Präqualifizierung ist Voraussetzung für die zweite Stufe „Eintragung in das amtliche Verzeichnis“, die nach einer abschließenden Prüfung von der zuständigen Industrie- und Handelskammer vorgenommen wird.

Die Antragstellung zur Aufnahme in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen ist ausschließlich über das Web-Portal des AVPQ möglich.

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Präqualifizierte Unternehmen, die aktuell in der Präqualifizierungsdatenbank (PQ-VOL) eingetragen sind, können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ihres Zertifikats in das amtliche Verzeichnis – AVPQ aufgenommen werden. Zunächst werden beide Datenbanken AVPQ und PQ-VOL parallel geführt. Bis auf weiteres können Recherchen in beiden Portalen durchgeführt und die Nachweise, Dokumente und Erklärungen der aktuell eingetragenen Unternehmen eingesehen werden.

Schritt für Schritt: Wie funktioniert die Eintragung?

  • Online-Antrag beim amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen ausfüllen und absenden
  • Mantelbogen ausdrucken und mit den geforderten Dokumenten an die Eintragungsstelle schicken.
  • Nach erfolgreicher Überprüfung wird Ihr Unternehmen in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) aufgenommen und das Zertifikat ausgestellt. Dieses erhalten Sie dann per Post.

Recherche für Vergabestellen

Die Recherche in der Datenbank AVPQ ist z. B. zur Markterkundung jederzeit kostenlos möglich. Die Kontaktdaten aller eingetragenen Unternehmen sind frei zugänglich. Die hinterlegten Eignungsnachweise werden allerdings erst nach Eingabe der unternehmensspezifischen Präqualifikationsnummer angezeigt. Diese teilen die Unternehmen den Vergabestellen mit der Abgabe ihrer Teilnahmeanträge bzw. Angebote mit.

Weitere Informationen zum AVPQ erhalten Unternehmen durch die für Ihr Bundesland zuständige Auftragsberatungsstelle.

(Quelle: Auftragsberatungsstellen) | B_I MEDIEN

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