Studie IfM Bonn: Hemmnisse bei Teilnahme an Ausschreibungen
Das Institut für Mittelstandsforschung sieht zahlreiche Hemmnisse für Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen wollen. Dies zeige die Studie “Mittelstandsfreundliche Gestaltung von öffentlichen Ausschreibungen”.
In einer Pressemitteilung hat das Institut für Mittelstandsforschung (IfM Bonn) die Hemmnisse bei öffentlichen Ausschreibungen thematisiert. Kleine und mittelständische Unternehmen werden demnach an der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen gehindert.
Kürzlich hat die Bayerische Regierung bekannt gegeben, dass im kommunalen Baubereich die Obergrenzen für Direktaufträge und freihändige Vergaben vereinfacht werden sollen. Eine Anhebung der Wertgrenzen sorge für eine vereinfachte Vergabe, da Direktaufträge und freihändige Vergaben weniger administrativen Aufwand bedeuten. Gleichzeitig werden so nur Unternehmen an Vergaben teilnehmen, die bereits der Vergabestelle bekannt sind.
Mit der bayerischen Initiative werden Ausschreibungen für Start-Ups und innovative Unternehmen weniger zugänglich. Sebastian Schneider, einer der Autoren der Studie, vertritt daher die Meinung, dass die bayerische Initiative nur eine Übergangslösung sein könne.
Zu den Hemmnissen für kleine und mittelständische Unternehmen werden fehlende Erläuterungen zu den Ausschreibungen von den Vergabestellen, schwierige Kontaktmöglichkeiten, geringe Anwenderfreundlichkeit bei den digitalen Plattformen und zu hohe Anforderungen in den Ausschreibungen. Ansätze, die zumindest einen Teil der Hürden lösen würden, werden allerdings zu selten angewandt. Als Grund dafür werden personelle und finanzielle Kapazitäten genannt.
Zusätzlich sei es wichtig, den Rechtsrahmen für öffentliche Vergaben in ganz Deutschland anzupassen. Dies würde dazu führen, dass Unternehmen es bei der öffentlichen Vergabe leichter haben, aber auch, dass die Effizienz der Vergabestellen gesteigert wird. Außerdem könnte dies auch zu nutzerfreundlichen Digitalisierungsmaßnahmen führen.
In der Studie wird außerdem thematisiert, dass die geplante Novellierung zur Stärkung einer nachhaltigen Beschaffung in Konflikt mit dem Ziel der Mittelstandsfreundlichkeit stehe. Empfohlen wird daher eine zweistufige Umsetzung der nachhaltigen Beschaffung. Zuerst sollten die bestehenden Hemmnisse beseitigt werden, um dann in einem zweiten Schritt die nachhaltige Beschaffung zu fokussieren. Denkbar sei auch, dass bei der nachhaltigen Beschaffung auf Nachweise verzichtet werde. Allerdings würde dies zwar Vorteile für den Mittelstand bringen, gleichzeitig bedeute es aber auch ein Risiko hinsichtlich der Rechtssicherheit.
🠮 Die gesamte Studie können Sie hier nachlesen.
Quelle: IfM Bonn | B_I MEDIEN
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