Neue Wertgrenzen in Sachsen-Anhalt
Zum 01. Januar 2025 sind in Sachsen-Anhalt neue Wertgrenzen in Kraft getreten. Die entsprechende Verordnung wurde Anfang Dezember 2024 vom Ministerium veröffentlicht.
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt hat am 06. Dezember 2024 eine Verordnung über die Auftragsvergabe nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) veröffentlicht. Mit der Verordnung sind höhere Wertgrenzen in Kraft getreten.
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Die AwVO hebt die Wertgrenzen für verschiedene Vergabeverfahren an, um die Beschaffung zu erleichtern:
Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt
- Beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben (mit und ohne Teilnahmewettbewerb) sind bis zu einem Auftragswert von 100.000 € (ohne Umsatzsteuer) zulässig.
- Direkvergaben können bis zu einem Auftragswert von 15.000 € (ohne Umsatzsteuer) durchgeführt werden, wobei die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten sind.
Wertgrenzen für Bauleistungen in Sachsen-Anhalt
- Beschränkte Ausschreibungen (mit und ohne Teilnahmewettbewerb) sind bis zu einem Auftragswert von 1.000.000 € (ohne Umsatzsteuer) möglich.
- Freihändige Vergaben sind bis zu einem Auftragswert von 150.000 € (ohne Umsatzsteuer) zulässig.
Ab einem Auftragswert von 20.000 € (ohne Umsatzsteuer) müssen mindestens drei Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
- Direktvergaben sind bis zu einem Auftragswert von 20.000 € (ohne Umsatzsteuer) erlaubt, unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Wertgrenzen für Freiberufliche Leistungen in Sachsen-Anhalt
Freiberufliche Leistungen können mit einer Direktvergabe bis zu einer Wertgrenze von 80.000 Euro beschafft werden.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt | B_I MEDIEN
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