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Saarland: Erleichterte Auftragsvergabe verlängert

Die im April 2020 angehobenen Wertgrenzen zur Bewältigung der Corona-Pandemie werden teilweise auch im Saarland 2022 noch gelten.

Die vereinfachte Beschaffung geht auch im Saarland in die Verlängerung.
Die vereinfachte Beschaffung geht auch im Saarland in die Verlängerung.
Das saarländische Innenministerium hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, die angehobenen Wertgrenzen zur vereinfachten Auftragsvergabe im Saarland im Rahmen der Corona-Pandemie noch einmal zu verlängern. Bisher erfolgte bereits zweimal eine Verlängerung der im April 2020 angehobenen Wertgrenzen. Die erneute Verlängerung wird bis 30. Juni 2022 gelten.

Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen, die mittelbar und unmittelbar zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingesetzt werden sollen, können so erleichtert beschafft werden. Direktvergaben sind gem. Vergaberecht bei einem Auftragswert bis zum EU-Schwellenwert von derzeit 214.000 Euro möglich.

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Auch bei der kommunalen Vergabe gilt die vereinfachte Auftragsvergabe. Freihändige Vergaben können bis zur Grenze von 150.000 Euro vereinfacht vergeben werden. Bauleistungen dürfen in beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einem Auftragswert von einer Million Euro vergeben werden

Zuletzt hatte Sachsen-Anhalt angekündigt, die angehobenen Wertgrenzen bis zum Jahresende gelten zu lassen.

Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier nachlesen.

Quelle: Saarländisches Ministerium für Inneres, Bauen und Sport | B_I MEDIEN


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