Saarland: Erleichterte Auftragsvergabe verlängert
Die im April 2020 angehobenen Wertgrenzen zur Bewältigung der Corona-Pandemie werden teilweise auch im Saarland 2022 noch gelten.
Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen, die mittelbar und unmittelbar zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingesetzt werden sollen, können so erleichtert beschafft werden. Direktvergaben sind gem. Vergaberecht bei einem Auftragswert bis zum EU-Schwellenwert von derzeit 214.000 Euro möglich.
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Auch bei der kommunalen Vergabe gilt die vereinfachte Auftragsvergabe. Freihändige Vergaben können bis zur Grenze von 150.000 Euro vereinfacht vergeben werden. Bauleistungen dürfen in beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einem Auftragswert von einer Million Euro vergeben werden
Zuletzt hatte Sachsen-Anhalt angekündigt, die angehobenen Wertgrenzen bis zum Jahresende gelten zu lassen.
Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier nachlesen.
Quelle: Saarländisches Ministerium für Inneres, Bauen und Sport | B_I MEDIEN
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