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Konzessionsgeber

Konzessiosngeber vergeben Konzessionen. Sie können öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber sein.

Konzessionsgeber

Als Konzessionsgeber versteht man Auftraggeber, die Konzessionen vergeben oder eine Sektorentätigkeit ausführen und aufgrund ihrer Tätigkeit eine Konzession vergeben können.

Eine Konzession kann von öffentlichen Auftraggebern sowie von Sektorenauftraggebern vergeben werden. Geregelt ist dies in §§ 148 ff GWB und der Konzessionsvergabeordnung In § 101 GWB wird genau definiert, wer zu den Konzessionsgebern gehört. Im Gegensatz zu öffentlichen Auftaggebern erhalten Auftragnehmer von Konzessionsgebern nicht unbedingt eine Entschädigung, denn Konzessionsnehmer, also Auftragnehmer einer Konzessionsleistung, haben gem. § 105 GWB Nutzungsrecht bzw. können die Leistung selbst verwerten.

Bei der Konzession müssen die Konzessionsgeber §§ 148 ff GWB und die Konzessionsvergabeordnung beachten. Wer die KonzVgV anwenden muss, muss sich nach § 101 Abs. 1 GWB richten


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