Vergaberecht im Koalitionsvertrag
Am 24.11.2021 wurde der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien vorgelegt. In einem Abschnitt des Vertrages geht es auch um das Vergaberecht.
Unter dem Titel "MEHR FORTSCHRITT WAGEN - BÜNDNIS FÜR FREIHEIT, GERECHTIGKEIT UND NACHHALTIGKEIT" wurde der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP veröffentlicht. Auf den insgesamt 177 Seiten stellen die Parteien Ihre Inhalte vor. Auch das Vergaberecht wird auf Seite 33 erwähnt.
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Was wurde im Koalitionsvertrag zum Thema Vergaberecht beschlossen?
"Wir wollen die öffentlichen Vergabeverfahren vereinfachen, professionalisieren, digitalisieren und beschleunigen. Die Bundesregierung wird die öffentliche Beschaffung und Vergabe wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausrichten und die Verbindlichkeit stärken, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen. Wir werden die bestehenden Anforderungen entsprechend des europäischen Vergaberechts im nationalen Vergaberecht präzisieren. Die öffentliche Hand soll sich am Aufbau eines Systems zur Berechnung von Klima- und Umweltkosten beteiligen.
Wir wollen die rechtssichere Digitalisierung in diesem Bereich vorantreiben und dazu eine anwenderfreundliche zentrale Plattform schaffen, über die alle öffentlichen Vergaben zugänglich sind und die eine Präqualifizierung der Unternehmen ermöglicht. Wir wollen schnelle Entscheidungen bei Vergabeverfahren der öffentlichen Hand fördern und unterstützen dabei Länder und Kommunen bei der Vereinfachung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit."
Den gesamten Koalitionsvertrag können Sie hier nachlesen.
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Quelle: tagesschau | B_I MEDIEN
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