NRW: Hinweise zu kommunalen Vergaben während der Corona-Pandemie
Im Rahmen der Eindämmung der Corona-Pandemie wurden in Nordrhein-Westfalen Hinweise für kommunale Auftraggeber zum Vorgehen bei Vergaben herausgegeben.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 14.04.12020 "Hinweise zu aktuellen Vorgehensweisen im Zusammenhang mit Vergaben durch kommunale Auftraggeber" veröffentlicht.
Staatliche Auftraggeber in NRW haben den "Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums der Finanzen sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2" vom 27.03.2020 zu beachten.
Zu Vergabeerleichterungen in weiteren Bundesländern im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie lesen Sie auch:
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(Quelle: vergabe.nrw) | B_I MEDIEN
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