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Neues Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) noch vor Sommerpause?

Die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer sowie die Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein begrüßen den vom Wirtschaftsministerium kürzlich vorgelegten Entwurf des neuen Landesvergabegesetzes, der ein verschlanktes Vergaberecht vorsieht.

Entwurf zum neuen Landesvergabegesetz Schleswig-Holstein
Entwurf zum neuen Landesvergabegesetz Schleswig-Holstein

Schlankes Landesvergaberecht

In Schleswig-Holstein wurde kürzlich auf Basis des Koalitionsvertrages ein Gesetzesentwurf für ein „neues und sehr schlankes Landesvergaberecht – das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) – vorgelegt. Das VGSH verzichtet weitestgehend auf redundante und rein deklaratorische Regelungen. Die VOB/A und die werden als Verfahrensregeln zur Anwendung erklärt. Grundsätzlich soll der Vorrang der Eigenerklärungen gelten, um die Mittelstandsfreundlichkeit zu verbessern. Das Gesetz betont den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und verweist hier insbesondere auf den Aspekt „Qualität“ bei den Zuschlagskriterien.

Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein wird abgelöst

Der vergaberechtliche Mindestlohn wird zwar mit 9,99 € festgeschrieben; eine entsprechende Erklärung ist aber nicht bereits bei Angebotsabgabe von jedem Bieter sondern mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit nur vom Bestbieter gefordert werden. Das neue Landesvergabegesetz Schleswig-Holstein soll das derzeitig aktuelle Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG SH) ablösen, zu dem das Wirtschaftsministerium noch im Juli 2017 Anwendungshinweise veröffentlicht hat. Hierzu wird das TTG SH komplett aufgehoben.

Wie die Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein berichtet, könnte das neue Vergabegesetz Schleswig-Holstein bei zügiger Behandlung bereits vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten. Damit wäre eine zeitnah folgende Umsetzung der UVgO für öffentliche Aufträge in Schleswig-Holstein möglich.

Auftragsberatungsstelle und Handelskammer loben Änderungen

In einer gemeinsamen Stellungnahme der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein sowie der ABST SH wird „die Intention der Landesregierung mit dem neuen Landesvergaberecht ein mittelstandsfreundliches Vergaberecht unter Verzicht auf vergabefremde Kriterien einzuführen und somit das derzeit noch geltende Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) abzulösen“ ausdrücklich begrüßt.

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Insbesondere der Verzicht auf Verpflichtungserklärung (z. B. zum Nachweis der Tariftreue, zur Beachtung der sogenannten ILO-Kernarbeitsnormen oder weiterer „vergabefremder“ Aspekte) würde nach Auffassung der Verbände weitere bürokratische Hürden abbauen, die den Unternehmen bislang eine Beteiligung am öffentlichen Markt eher erschweren.

Vor diesem geschilderten Hintergrund sei eine zügige, gegenüber der Entwurfsfassung unveränderte Umsetzung des Gesetzentwurfs im Interesse der schleswig-holsteinischen Wirtschaft.

Handlungsbedarf bei Wertgrenzen und UVgO-Einführung

Gleichzeitig weisen die Wirtschaftsverbände aber auch auf weiteren Handlungsbedarf hin:

  • Fortführung der SH-Wertgrenzenregelung, die sich im Einklang mit den nördlichen Bundesländern Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern befindet und insbesondere auch hier wie in den angesprochenen Bundesländern zeitlich unbefristet ist.
  • Zügige „1:1“ Umsetzung der (Bundes-) VgO, damit sich die am öffentlichen Markt aktiven Unternehmen bei länderübergreifender Akquise nicht auf unterschiedliche Vergabeordnungen einstellen müssen.
  • Verpflichtende E-Vergabe bei Umsetzung der UVgO, d.h. eine durchgängig elektronische Kommunikation bei öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich, ggf. mit erweiterten Übergangsfristen.

Mehr zum Landesvergabegesetz Schleswig-Holstein

(Quelle: ABST SH, Meldung vom 24.05.2018)

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