Mecklenburg-Vorpommern: Vergabeerlass zur Gasversorgung veröffentlicht

Im Zusammenhang mit der derzeit angespannten Gasversorgungslage hat das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit einen Erlass über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen veröffentlicht.

Der Vergabeerlass zeigt auf, welche Leistungen und Lieferungen nun per Direktauftrag beschafft werden dürfen.
Der Vergabeerlass zeigt auf, welche Leistungen und Lieferungen nun per Direktauftrag beschafft werden dürfen.

Öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit der angespannten Gasversorgungslage sollen mit hilfe des Gaskrisen-Vergabeerlasses (GKVgE M_V) leichter beschafft werden. Liefer-, Dienst - und Bauleistungen, die unmittelbar und mittelbar zur Bewältigung der derzeitigen Gasversorgungslage oder deren Folgen eingesetzt werden, können ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens bis zur Höhe der jeweiligen Schwellenwerte als Direktauftrag beschafft werden. Zu beachten sind weiterhin die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Auftraggeber dürfen außerdem auf eine Markterkundung verzichten.

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Als Folgen werden Störungen in der Verfügbarkeit von elektrischem Strom, Fernwärme und Mineralölerzeugnisse bezeichnet.

Geräte zur Notversorgung mit kritischen Dienstleistungen, z.B. Netzersatzanlagen, Heizgeräte, mobile Tankstellen, Wasserbehälter für Trinkwasser, Trockentoiletten, Küchengeräte und autarke Radioempfangsgeräte, werden auch im Erlass genannt. Direkt vergeben können auch Aufträge, die zur Auftrechterhaltung des Dienstbetriebs in der öffentlichen Verwaltung benötigt werden. Dazu gehören auch Lieferungen und Leistungen, die für die technische Vorbereitung von Anschlüssen zur Einspeisung von elektrischer Energie gebraucht werden. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

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Der Erlass vom 14.10.2022 ist am 01.11.2022 im Amtsblatt des Landes bekannt gegeben worden. In Kraft getreten ist dieser am 15.10.2022 und wird bis zum 30.04.2022 gelten.

Den Gaskrise-Erlass können Sie hier nachlesen.

Quelle: ABST MV | B_I MEDIEN


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