Brandenburg verlängert Vergabeerleichterungen
In Brandenburg wurde die Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) geändert. Damit wurden die befristeten Erleichterungen für kommunale Vergabestellen für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen und für Vergabeb im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften verlängert.
Am 27.11.2024 wurde die Kommunale Haushalts-und Kassenverordnung (KomHKV) zum 01.01.2025 geändert. Somit finden sich die Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge nicht mehr in § 30, sondern sind im neuen § 28 KomHKV aufgeführt.
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Die bisherigen befristeten Erleichterungen für kommunale Vergabestellen für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen und für Vergaben im Kontext mit Flüchtlingsunterkünften wurden bis zum 31.12.2025 verlängert. Nicht verändert wurden dabei die Wertgrenzen für Vergabeverfahren.
Wertgrenzen für Vergabeverfahren in Brandenburg
Bauleistungen
Für Landesvergabestellen & Fördermittelempfänger:
- Freihändige Vergabe: EUR 100.000, – Ziffer 3.1 VV zu § 55 LH
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb: EUR 1.000.000, – Ziffer 3.1 VV zu § 55 LHO
Für Kommunale Vergabestelle:
- Freihändige Vergabe: EUR 100.000, – § 28 Abs. 2 S. 2 KomHKV
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb: EUR 100.000, – § 28 Abs. 2 S. 2 KomHKV
Liefer-/Dienstleistungen Für Landesvergabestellen & Fördermittelempfänger:
- Verhandlungsvergabe: EUR 100.000, – Ziffer 3.2 VV zu § 55 LHO
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb: EUR 100.000, – Ziffer 3.2 VV zu § 55 LHO
Für Kommunale Vergabestelle:
- Verhandlungsvergabe: EUR 100.000, – Ziffer 3.2 VV zu § 55 LHO
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb: EUR 100.000, – § 28 Abs. 3 S. 2 KomHKV
Quelle: AbSt Brandenburg | B_I MEDIEN
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