Berlin: Informationen zum novellierten Ausschreibungs- und Vergabegesetz
Im Rundschreiben 04/2020 vom 06.05.2020 werden die wesentlichen Neuerungen des novellierten Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes für die Vergabepraxis vorgestellt.

Am 1. Mai 2020 ist das in wesentlichen Punkten neu gefasste Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. S. 276 vom 30. April 2020) in Kraft getreten. Das Gesetz findet Anwendung auf alle Vergabeverfahren, die nach dem 1. Mai 2020 begonnen werden.
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Mit dem Gemeinsamen Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn V M) und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) II D Nr. 04/2020 vom 06.05.2020 werden die wesentlichen Neuerungen vorgestellt, die sich aus dem geänderten BerlAVG für die Vergabepraxis ergeben.
Hier geht es zum Gemeinsamen Rundschreiben
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(Quelle: Land Berlin) | B_I MEDIEN
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