Novelle Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz angenommen
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat kürzlich das Zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) angenommen.
Am 02.04.2020 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) in der Fassung der Vorlage zur Beschlussfassung - Drucksache 18/2538 - angenommen. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündigung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Es gilt dann für alle Vergabeverfahren, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens begonnen werden.
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12,50 Euro Mindestlohn
Künftig müssen in Berlin Aufträge von Liefer- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000 Euro öffentlich ausgeschrieben werden. Für Bauleistungen gilt eine Schwelle von 50. 000 Euro.
Der gesetzliche Mindestlohn wird auf 12,50 Euro je Stunde angehoben. Das Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete dazu am 02.04.2020 mit den Stimmen von SPD, Grüne und Linke eine entsprechende Änderung des Landesmindestlohngesetzes. Bundesweit gilt seit Januar ein Mindestlohn von 9,35 Euro.
Neben der Tariftreue wird mit der Gesetzesnovelle auch die Einführung von weiteren Standards bei der öffentlichen Auftragsvergabe, z.B. die Berücksichtigung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und ökologische Vorgaben umgesetzt.
Kritik aus der Wirtschaft
Die Berliner Wirtschaft hat die Gesetzesnovelle stark kritisiert. Bis zulezt hatten unter anderem die Fachgemeinschaft Bau, die Industrie- und Handelskammer Berlin und die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg gefordert, dass das Abgeordnetenhaus das Gesetz "in der größten wirtschaftlichen Krise seit Jahrzehnten" nicht verabschieden soll.
| B_I MEDIEN
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