Berlin: Öffentliche Aufträge und Covid-19 Krise
Das Land Berlin hat am 15.04.2020 ein Rundschreiben "über die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der öffentlichen Verwaltung" herausgegeben.
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Im Rahmen der Eindämmung der Corona-Pandemie hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Finanzen am 15.04.2020 ein Rundschreiben (SenWiEnBe II D Nr. 04/2020) über die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen in Berlin zur Eindämmung der Corona-Pandemie und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht.
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Raif Gökbulut, B_I eVergabe
Das Rundschreiben beschäftigt sich mit
- den Umständen, die die zwingende Dringlichkeit eines Vorhabens begründen,
- den Rechtsgrundlagen für die Anwendung des Verhandlungsverfahren, der Verhandlungsvergabe und der Freihändige Vergabe wegen Dringlichkeit
- den Möglichkeiten der Fristverkürzung bei Dringlichkeit im Hinblick auf die Bekanntmachungs- und Angebotsabgabefristen
- dem ggf. notwendigen Abweichen von öko-sozialen Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) bei dringlichen Vergaben und
- der Ausweitung bestehender Verträge
Hier geht es zum Rundschreiben SenWiEnBe II D Nr. 04/2020
(Quelle: Land Berlin) | B_I MEDIEN
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