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Schleswig-Holstein: Verlängerung von Vergabeerleichterungen

Im vergangenen Jahr hat das Land Schleswig-Holstein Vergabeerleichterungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe veröffentlicht. Diese sollen nun verlängert werden.

Mit der Verlängerung der Vergabeerleichterungen will man die anhaltende Unterstützung der Menschen, Behörden und anderen Stellen, die geflüchteten Menschen helfen, aufzeigen.
Mit der Verlängerung der Vergabeerleichterungen will man die anhaltende Unterstützung der Menschen, Behörden und anderen Stellen, die geflüchteten Menschen helfen, aufzeigen.

Update: Die entsprechende Verordnung ist am 26.05.2023 in Kraft getreten. Die Schutzsuchenden-Vergabeverordnung vom 22. März 2022 gilt damit bis zum 31. Dezember 2024.

Die Landesvorschrift finden Sie hier.

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Wirtschafts-Staatssektretärin Julia Carstens teilte am 10. Mai mit, dass die vergaberechtlichen Erleichterungen für Kommunen und Organisationen, die für Beschaffungen von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen zuständig sind, verlängert werden sollen.

Die bisherige Frist (30. Juni 2023) für die Vergabeerleichterunen soll eine Verlängerung erhalten. Geplant ist, dass die entsprechende Verordnung am 26. Mai 2023 in Kraft tritt.

Auch das Land Schleswig-Holstein hatte aufgrund der Auswirkungen des Ukraine-Krieges Vergaberleichterungen in Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen zu Gunsten Schutzsuchender eingeführt. Diese wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein veröffentlicht. Diese Vergabeerleichterungen gelten seit dem 01. April 2022 und können bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen zur Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Betreuung Schutzsuchender aus der Ukraine angewandt werden. Auch Bauleistungen, die diesbezüglich für Wohnzwecke eingesetzt werden soll, können vereinfacht beschafft werden.

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Dabei gilt:

Direktaufträge dürfen durchgeführt werden bei:

  • Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Nettoauftragswert von 5000 Euro

  • Bauleistungen bis zu einem Nettoauftragswert von 10.000 Euro

  • Liefer-und Dienstleistungen dürfen außerdem bis zu einem Nettoauftragswert von 150.000 Euro als Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder als Verhandlungsvergabe vergaben werden

  • Bauleistungen, die für Wohnzwecke eingesetzt werden sollen, können bis zu einem Einzelauftragswert von 100.000 Euro als Freihändige Vergabe, bzw. von max. 1 Million Euro als Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb beschafft werden

➡ Die Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu Gunsten Schutzsuchender aus dem Jahr 2022 können Sie hier nachlesen.

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Die Vergabeerleichterungen wurden per Landesverordnung bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus | B_I MEDIEN


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