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Rundschreiben des BMWi zu Dringlichkeitsvergaben in der Coronakrise

Im Rundschreiben vom 19.03.2020 informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) über Möglichkeiten, wie während der Coronakrise abweichend von den Regelverfahren schnell und effizient beschafft werden kann.

Schmuckbild zum neuartigen Coronavirus, Quelle: BZgA
Schmuckbild zum neuartigen Coronavirus, Quelle: BZgA

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 19.03.2020 das "Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 zu Vergaben während der Corona-Krise" versandt.

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In dem Rundschreiben für Auftraggeber geht es vor allem um Verfahrenserleichterungen, beschleunigte Verfahren und die Ausweitung bestehender Verträge bei nationalen und EU-weiten Vergabeverfahren im Zusammenhang mit Corona. Neben medizinischen Gütern sind z.B. auch technische Leistungen wie Videokonferenzen erfasst.

Als Anlage ist dem Rundschreiben eine Mittelung der EU-Kommission von 2015(damals zum Thema Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen) beigefügt, in dem die Flexibilität des Vergaberechts in Notsituationen von Seiten der Kommission dargestellt ist, insbesondere zur Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb.

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