Rheinland-Pfalz: Vergaberechtliche Erleichterungen werden verlängert
Mit einem Rundschreiben hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 04. Oktober 2023 die Verlängerung der bisherigen vergaberechtlichen Erleichterungen bekanntgegeben.
Auch Rheinland-Pfalz hatte in Zusammenhang mit der Ukraine-Krise vergaberechtliche Erleichterungen erlassen. Diese wurden nun bis zum 31.12.2024 verlängert. Zusätzlich wurden Maßnahmen zur Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden hinzugefügt.
Bei besonderer Dringlichkeit und in Notfallsituationen kann die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 8 Abs. 4 Nr. 9 der UVgO angewandt werden.
Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsvergaben und freihändige Vergabe ohne nähere Begründung sind zugelassen, wenn der geschätzte Auftragswert im Vergabeverfahren (ohne Umsatzsteuer) bestimmte Wertgrenzen nicht übersteigen.
Es gilt:
Bei Bauleistungen nach VOB/A
- Beschränkte Ausschreibung (ohne Teilnahmewettbewerb) bis 1,0 Mio. Euro (zuvor: 200.000 Euro) möglich
- Freihändige Vergabe bzw. Verhandlungsvergabe bis 100.000 Euro (zuvor: 40.000 Euro) möglich
Bei Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO
- Beschränkte Ausschreibung (ohne Teilnahmewettbewerb) bis 100.000 Euro (zuvor: 80.000 Euro)
- Freihändige Vergabe bzw. Verhandlungsvergabe bis 100.000 Euro (zuvor: 40.000 Euro)
Weiterhin gelten die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Gleichbehandlung, der Verhältnismäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
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Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz | B_I MEDIEN
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