Leitfaden zur Berücksichtigung von Selbstreinigungs-Maßnahmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge
Das BMUB hat einen "Leitfaden zur Berücksichtigung von Selbstreinigungsmaßnahmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge" veröffentlicht. Dieser soll den praktischen Umgang mit der durch die Vergaberechtsreform 2016 eingeführte Möglichkeit der Selbstreinigung eines Bieters erleichtern.
Im Rahmen des Forschungsprogramms „Zukunft Bau“ hat das Bundesbauministerium einen „Leitfaden zur Berücksichtigung von Selbstreinigungsmaßnahmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge“ erarbeiten lassen.
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Damit soll der Bundesbauverwaltung der praktische Umgang mit der durch die Vergaberechtsreform 2016 erstmals in das nationale Vergaberecht eingeführte Möglichkeit der Selbstreinigung eines Bieters (§ 6f EU VOB/A, § 125 GWB) erleichtert werden. Insbesondere bis zum Inkrafttreten der durch das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) normierten Melde-, Abfrage und Prüfpflichten (etwa 2019/2020) kann der Leitfaden eine wertvolle HIlfe für die Praxis sein.
Hintergrund: Zwar ist am 29. Juli 2017 das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) in Kraft getreten, das die Prüfung einer Selbstreinigung zukünftig dem dieses Register führenden Bundeskartellamt zuweist. Jedoch treten die im Gesetz normierten Melde-, Abfrage und Prüfpflichten erst in Kraft, wenn eine Rechtsverordnung der Bundesregierung die näheren Einzelheiten geregelt und das Bundeskartellamt die technisch-organisatorischen Voraussetzungen geschaffen hat. Hiermit wird im Zeitraum 2019/2020 gerechnet. Jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt kann der Leitfaden eine wertvolle Hilfestellung für die Praxis darstellen.
Hier geht es zum Leitfaden und Musteranschreiben Hier geht es zu dem gesamten Forschungsbericht
(Quelle: BMUB, DStGB) | B_I MEDIEN
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