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eForms: Korrektur an VOB-Änderungen

Das Bauministerium hat die Änderungen der VOB/A zur Einführung der eForms korrigiert, die zuvor Mitte Juni bekanntgemacht wurden.

Geändert werden soll der Abschnitt 2 der VOB/A in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019. Die letzte Änderung vom 16. Juni 2023 wird nun erneut geändert.
Geändert werden soll der Abschnitt 2 der VOB/A in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019. Die letzte Änderung vom 16. Juni 2023 wird nun erneut geändert.

Am 16. Juni hatte der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) die Abschnitte 2 und 3 der VOB/A an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2019/1780 angeglichen, um die Einführung der eForms zu ermöglichen.

Anstehend

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Im Bundesanzeiger wurden am 25. September Korrekturen und Ergänzungen zu den Änderungen im Juni veröffentlicht. In der Amtlichen Veröffentlichung wird aufgeführt: “Die Anwendung des Abschnitts 2 der VOB/A wird durch einen Verweis in der VgV verbindlich vorgeschrieben. Die Anwendung des Abschnitts 3 der VOB/A wird durch einen Verweis in der VSVgV verbindlich vorgeschrieben.”

Noch steht kein Termin für die Aktualisierung der Verweise in Vgv und VSVgV in der VOB/A im Bundesanzeiger fest. Diese Änderungen werden erst in Kraft treten, sobald die VgV und VSVgV aktualisiert wird.

Außerdem wird das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen noch einen Hinweis zum Erlass auf das Inkrafttreten der aktuellen Änderungen der VOB/A Abschnitt 2 und 3 veröffentlichen.

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🠮 Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger können Sie hier nachlesen.

Quelle: Bundesanzeiger | B_I MEDIEN

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