Informationen zu Neuerungen der HOAI

Die Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 02.12.2020 trat bereits am 01.01.2021 in Kraft. Welche wesentlichen Neuerungen sich daraus ergeben, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in einem Dokument aufgelistet.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die wesentlichen Neuerungen in sieben Punkten zusammengestellt. Zunächst wird im Dokument der neue Charakter der HOAI skizziert. Die HOAI wird nun als Orientierungssystem verstanden, welches Honorare transparent und nachvollziehbar aufgliedert. Dabei haben sich Aufbau und Inhalt der Honorartafeln nicht verändert. Allerdings sollen sie nur noch zur Orientierung dienen. Ein weiterer wichtiger Fokus liegt auf der Angemessenheit der Honorare.

Auf der Suche nach einer einfachen eVergabe-Lösung?

Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich die Welt von B_I eVergabe durch unsere Expert:Innen kostenlos vorführen.

Termin vereinbaren
Kostenfreie Demo buchen

Bei zu niedrig angesetzten Angeboten kann der Auftraggeber nach § 60 VgV vom Bieter Aufklärung verlangen. Gibt es allerdings nur ein Angebot, geben die Honorartafen der HOAI Anhaltspunkte für eine Aufklärungspflicht nach § 60 VgV.

Das gesamte Dokument können Sie hier nachlesen.

Weitere Informationen: Neue HOAI tritt am 01.01.2021 in Kraft

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration | B_I MEDIEN


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Vergabe-Wissen in kleinen Häppchen

Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.

Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.

Was Sie im Whitepaper erwartet →
B_I eVergabe Whitepaper