Informationen zu Neuerungen der HOAI
Die Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 02.12.2020 trat bereits am 01.01.2021 in Kraft. Welche wesentlichen Neuerungen sich daraus ergeben, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in einem Dokument aufgelistet.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die wesentlichen Neuerungen in sieben Punkten zusammengestellt. Zunächst wird im Dokument der neue Charakter der HOAI skizziert. Die HOAI wird nun als Orientierungssystem verstanden, welches Honorare transparent und nachvollziehbar aufgliedert. Dabei haben sich Aufbau und Inhalt der Honorartafeln nicht verändert. Allerdings sollen sie nur noch zur Orientierung dienen. Ein weiterer wichtiger Fokus liegt auf der Angemessenheit der Honorare.
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Rahmenvereinbarungen zur flexiblen Beschaffung
• „Ene mene mu und dran bist du“ – wann sich Rahmenvereinbarungen lohnen
• Von der Rahmenvereinbarung zum Auftrag – Ausschreibungsvoraussetzungen und Einzelabruf nach „Mini-Wettbewerb“
• Wenn der Rahmen bricht – zum Ende der Wirksamkeit von Rahmenvereinbarungen bei Erreichen vorgegebener Höchstmengen
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Bei zu niedrig angesetzten Angeboten kann der Auftraggeber nach § 60 VgV vom Bieter Aufklärung verlangen. Gibt es allerdings nur ein Angebot, geben die Honorartafen der HOAI Anhaltspunkte für eine Aufklärungspflicht nach § 60 VgV.
Das gesamte Dokument können Sie hier nachlesen.
Weitere Informationen: Neue HOAI tritt am 01.01.2021 in Kraft
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration | B_I MEDIEN
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