Neue HOAI tritt am 01.01.2021 in Kraft
Der Bundesrat hat am 06.11.2020 dem Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt. Die neue Fassung der HOAI wird zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Der Bundesrat hat am 06.11.2020 dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI – zugestimmt.
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Die neue Verordnung sieht vor, dass die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen künftig immer frei vereinbart werden können. Die Grundsätze und Maßstäbe der HOAI können von den Vertragsparteien zur Honorarermittlung herangezogen werden. Zur Frage der Höhe der Honorare enthält die HOAI Honorarspannen, die als unverbindliche Orientierungswerte zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen wurde, gilt der sogenannte Basishonorarsatz als vereinbart, dessen Höhe dem bisherigen Mindestsatz entspricht.
Die HOAI beruht auf dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen, das infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs ebenfalls angepasst werden musste. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde auch abschließend im Bundesrat behandelt. Damit kann die an das EuGH-Urteil vom 4.7.2019 angepasste HOAI am 01.01.2021 in Kraft treten.
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(Quelle: BMWi) | B_I MEDIEN
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