Bundeskartellamt: Jahresbericht 2023/2024 veröffentlicht
Das Bundeskartellamt hat Ende Juni den Jahresbericht 2023/2024 veröffentlicht. In diesem wird auch die Arbeit der Vergabekammern und Aktuelles aus dem Wettbewerbsregister aufgegriffen.
Angaben zu Nachprüfungsverfahren aus dem Jahresbericht 2023/2024
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 105 Anträge auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei den Vergabekammern des Bundes eingereicht. Dies stellt einen Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren dar (2022: 116 Anträge, 2021: 139 Anträge). Von den eingereichten Anträgen führten 35 zu einer Sachentscheidung, wobei 21 Entscheidungen zugunsten der öffentlichen Auftraggeber und 14 zugunsten der Antragsteller ausfielen. Die übrigen Verfahren wurden ohne Sachentscheidung abgeschlossen. Der Schwerpunkte der Nachprüfungsverfahren lagen wie in den Vorjahren bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen. Der Baubereich sowie die Sektoren Verteidigung und Sicherheit folgten.
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Termin vereinbarenAngaben zum Wettbewerbsregister aus dem Jahresbericht 2023/2024
Seit 01. Juni 2022 sind öffentliche Auftraggeber bei Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens 30.000 Euro verpflichtet das Wettbewerbsregister abfragen. Das Register verzeichnet durchschnittlich 900 bis 1.100 Abfragen pro Arbeitstag. Im Wettbewerbsregister gibt es insgesamt 11.400 Eintragungen. 6.700 registrierte Auftraggeber sowie rund 150 mitteilende Behörden tragen dazu bei.
Es dient dazu, Informationen über Unternehmen bereitzustellen, die aufgrund von Wirtschaftsdelikten von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen sind oder ausgeschlossen werden können. Abgefragt werden unterschiedliche Waren und Dienstleistungen sowie die Abfragen von Unternehmen, die diese Aufträge durchführen wollen. Verschiedene Behörden wie Staatsanwaltschaften, Zoll, Finanzämter und Kartellbehörden teilen dem Register stetig relevante Rechtsverstöße mit.
Zur Erweiterung der Kompetenzen des Bundeskartellamtes
Der Jahresbericht hebt auch die erweiterten Kompetenzen des Bundeskartellamts hervor, die durch die 11. GWB-Novelle eingeführt wurden. Diese ist am 07. November 2023 in Kraft getreten. Das Bundeskartellamt hat nach einer durchgeführten Sektoruntersuchung die Befugnisse erhalten, Abhilfemaßnahmen einzuleiten und Störungen des Wettbewerbs zu beseitigen.
Durch ein klärendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat das Bundeskartellamt nun auch die rechtlich abgesicherte Möglichkeit, im Rahmen von Missbrauchsverfahren Datenschutzregeln zu prüfen.
🠮 Den vollständigen Jahresbericht können Sie hier herunterladen.
Quelle: Bundeskartellamt | B_I MEDIEN
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