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Beschleunigte Beschaffung bei der Bundeswehr

Am 7. Juli hat der Bundestag das Beschaffungsbeschleunigungsgesetz mit dem Verfahren für Militärausrüstung schneller und effizienter abgeschlossen werden können, angenommen.

Das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz soll Beschaffungen unbürokratischer gestalten.
Das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz soll Beschaffungen unbürokratischer gestalten.

Eine von der Bundesregierung erstellte Formulierungshilfe lieferte Grundlage für den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr, den die Koalitionsfraktionen eingebracht hatten. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist zunächst bis zum 31. Dezember 2026 befristet.

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Das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) soll den Vergabeprozess für Militärausrüstung erleichtern und neben schnelleren Verfahren sollen europäische Rüstungskooperation vereinfacht und deutsche Sicherheitsinteressen bei Vergabeverfahren stärker berücksichtigt werden als zuvor.

Diese Anpassungen im GWB, sollen die Verfahren einfacher und schneller machen:

  • Projekte müssen für die Vergabe nicht mehr zersplittert werden
  • Gerichtliche Verfahren werden beschleunigt, damit Projekte nicht durch langwierige Klagen aufgehalten werden
  • von vornherein wird der Sicherheit Deutschlands ein höheres Gewicht verliehen
  • für europäische Beschaffungen wird die Kooperation erleichtert

Den Gesetzestext können Sie hier nachlesen.

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Quelle: Bundesministerium der Verteidigung | B_I MEDIEN


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