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Baden-Württemberg: Geplante Änderungen bei Kommunalvergabe

In Baden-Württemberg soll es eine deutlichere Erhöhung der Wertgrenzen geben, um so kommunale Vergaben zu erleichtern. So lautet eine Ankündigung des baden-württembergischen Innenministeriums.

Die Erleichterungen sollen bis Ende 2027 befristet werden und dann überprüft werden.
Die Erleichterungen sollen bis Ende 2027 befristet werden und dann überprüft werden.

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl plant Erleichterung für die kommunale Vergabe. Kommunen in Baden-Württemberg sollen künftig deutlich mehr Spielraum bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhalten. Innenminister Thomas Strobl kündigte an, die Wertgrenzen für die direkte Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen anzuheben.

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Was ist geplant?

Derzeit wird die Verwaltungsvorschrift über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) überarbeitet.

  • Direktvergaben sollen künftig bis zu einem Wert von 100.000 Euro möglich sein.
  • Die bisherige Grenze von 10.000 Euro entfällt.
  • Die Änderungen sollen sowohl für Liefer- und Dienstleistungen als auch für Bauvergaben gelten.

Die Grundsätze der Vergabe müssen dennoch eingehalten werden. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sollen von den öffentlichen Auftraggebern unbedingt beachtet werden. Außerdem sollen bei der Vergabe auch Auftragnehmer gewechselt werden.

Warum die Änderung?

Die Reform zielt darauf ab, Bürokratie abzubauen und kommunale Prozesse zu beschleunigen. Städte und Gemeinden sollen flexibler und effizienter auf lokale Bedürfnisse reagieren können. „Wir geben unseren Kommunen die nötige Freiheit, um ihre Aufgaben pragmatisch und schnell zu erfüllen“, so Strobl.

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Mit der Änderung “VwV Beschaffung” wurden bereits zum 01. Oktober 2024 die Vergaben des Landes vereinfacht.

Quelle: Staatsanzeiger | B_I MEDIEN


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