NRW: Verlängerung für Beschaffungshinweise zur Unterbringung Geflüchteter
Das Ministerium für Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW hat die Verfahrenshinweise zur Unterbringung von Geflüchteten verlängert.
Die Unterbringungskapazitäten des Landes Nordrhein-Westfalen sind auch weiterhin stark ausgelastet, deshalb hat die Landesregierung beschlossen, die bereits bestehenden Verfahrenshinweise zu verlängern.
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Die Maßnahme reagiert auf anhaltend hohe Auslastungen und mögliche spontane Zugangszunahmen durch globale Konflikte. Er ermöglicht weiterhin flexible Vergabepraktiken, einschließlich Direktvergaben und Verhandlungsverfahren, um dringende Kapazitätsanforderungen zu bewältigen. Zusätzliche Hinweise beziehen sich auf ein Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 09. Januar 2024 zur Vergabepraxis. Ziel ist, die Verpflichtungen des Landes sicherzustellen und Obdachlosigkeit zu vermeiden. Der Runderlass des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10. Dezember 2024 verlängert die bestehenden Verfahrenshinweise zur Beschaffung von Leistungen für die Unterbringung von Geflüchteten bis zum 31. Dezember 2025.
Der gemeinsame Erlass zur Unterbringung von Geflüchteten vom 11. Oktober 2023 wurde zuletzt am 30. April 2024 verlängert.
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