NRW: Gemeinsamer Erlass zur Unterbringung von Flüchtlingen
Das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie haben in einem gemeinsamen Erlass Verfahrenshinweise für die Beschaffung von Leistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten veröffentlicht.
Zur Anwendung des Vergaberechts bei der Beschaffung von Leistungen zur Gewährleistung der Kapazitäten zur Unterbringung von Geflüchteten wurde am 11. Oktober 2023 ein Erlass bekanntgegeben. Dieser ist an die Bezirksregierungen und die Bau- und Liegeschaftsbetriebe des Landes Nordrhein-Westfalen gerichtet.
Durch den derzeitigen Anstieg an Geflüchteten sind die bisherigen geschaffenen Unterbringungsmöglichkeiten weitestgehend ausgeschöpft. Damit das Land Nordrhein-Westfalen dennoch seiner Verpflichtung nachkommt, wurde dieser Erlass entwickelt.
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Vergabeverfahren müssen schnell, aber auch rechtssicher und effizient durchgeführt werden. Damit dies bewältigt werden kann, werden rechtlich zulässige Erleichterungen bei der Durchführung der dafür notwendigen Vergabeverfahren eingeführt.
Dazu gehören Hinweise zur besonderen Dringlichkeit und zum Grundsatz der Vergabe in Losen.
Der Erlass ist bis zum 30. Mai 2024 befristet.
🠮 Hier können Sie den Erlass herunterladen.
Quelle: vergabe.NRW| B_I MEDIEN
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