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Bayern: Vereinfachte Beschaffung wird verlängert

In Bayern wird die Änderung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen zur Vereinfachung von Vergabe von Beschaffung verlängert.

In Bayern wird die Verlängerung der erhöhten Wertgrenzen fortgeführt.
In Bayern wird die Verlängerung der erhöhten Wertgrenzen fortgeführt.

Während der Corona-Pandemie und hinsichtlich der Folgen des Krieges in der Ukraine wurden vergaberechtliche Erleichterungen eingeführt. Diese Erleichterungen im bayerischen Vergaberecht wurden nun vom Ministerrat bis Ende 2024 verlängert.

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Weiterhin können von bayerischen öffentlichen Stellen Aufträge bis zu einem Nettoauftragswert von 25.000 Euro direkt vergeben werden.

Auch bei Vergabeverfahren bis zum einem EU-Schwellenwert von 215.000 Euro netto für Liefer-und Dienstleistungen gibt es Erleichterungen, um die Verwaltung handlungsfähiger zu machen. Auch der bürokratische Aufwand soll dadurch verringert werden.

🠮 Den Bericht aus der Kabinettssitzung können Sie hier lesen.

Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei | B_I MEDIEN


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