Bayern: Vereinfachte Beschaffung wird verlängert
In Bayern wird die Änderung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen zur Vereinfachung von Vergabe von Beschaffung verlängert.
Während der Corona-Pandemie und hinsichtlich der Folgen des Krieges in der Ukraine wurden vergaberechtliche Erleichterungen eingeführt. Diese Erleichterungen im bayerischen Vergaberecht wurden nun vom Ministerrat bis Ende 2024 verlängert.
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Weiterhin können von bayerischen öffentlichen Stellen Aufträge bis zu einem Nettoauftragswert von 25.000 Euro direkt vergeben werden.
Auch bei Vergabeverfahren bis zum einem EU-Schwellenwert von 215.000 Euro netto für Liefer-und Dienstleistungen gibt es Erleichterungen, um die Verwaltung handlungsfähiger zu machen. Auch der bürokratische Aufwand soll dadurch verringert werden.
🠮 Den Bericht aus der Kabinettssitzung können Sie hier lesen.
Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei | B_I MEDIEN
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