Architektenkammer kritisiert VgV-Änderungspläne
Die Bundesarchitektenkammer hat eine Stellungnahme zur Aufhebung des § Abs. 7 Satz 2 der Vergabeverordnung verfasst. Hintergrund der Stellungnahme war die Forderung des Bundesrats Maßnahmen zur Erleichterung der öffentlichen Vergabe zu erreichen.
Die Stellungnahme der Kammern und Verbände der planenden Berufe und des Bundesverbandes der freien Berufe bezieht sich außerdem auf die Aufhebung vergleichbarer Vorschriften in der Sektorenverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit. Gefordert wird, dass die Bundesregierung nicht § 3 Abs. 7 Satz 2 Vergabeverordnung (VgV) und die vergleichbaren Vorschriften nicht aufzuheben. Der Bundesrat hatte in einem Beschluss angekündigt, das Vergaberecht zu vereinfachen. Dort waren auch Veränderungen in Bezug auf Planungsleistungen vorgesehen.
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Dies würde bedeuten, dass alle öffentlichen Planungsaufgaben nach EU-Recht vergeben werden müssten. Dies hätte zur Folge, dass Verfahren doppelt so teuer und doppelt so lange werden würden. Entsprechende Bauleistungen könnten in der Mehrheit national ausgeschrieben werden. Die Befürchtung besteht, dass dann Totalunternehmen auch die Architekten- und Ingenieurleistungen übernehmen würden, was wiederum die Existenz vieler Planungsbüros gefährden könnte.
Zudem liege in der geplanten Änderung ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zugrunde, denn in der deutschen Regelung würde eine Verstoß gegen die europäischen Vergaberichtlinien vorliegen. In der Aufhebung wird kein erkennbarer Vorteil erkannt. Sie begründen dies in ihrer Stellungnahme mit mehreren Punkten. Bei einer Aufhebung seien u.a. massive Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt zu erwarten.
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Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, äußerte sich dazu wie folgt: „Die Kommission schlägt leider alle vorgebrachten Argumente in den Wind. Wir fordern daher, dass sich der Europäische Gerichtshof mit dem Thema befasst. Der EuGH hat schon mehrmals einen besseren Gesamtüberblick erkennen lassen als die Kommission oder auch der jeweilige Generalanwalt.“
➡ Die gesamte Stellungnahme können Sie hier nachlesen.
Quelle: Architektenkammer Niedersachsen | B_I MEDIEN
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