Risiko des rechtzeitigen Angebotseingangs liegt beim Bieter
Bei der Übermittlung von Angeboten trägt der Bieter das Risiko für Zustellverzögerungen infolge von Ereignissen, die nicht in die Kategorie der höheren Gewalt fallen, sondern typische Risiken des ausgewählten Transportmittels darstellen, so die VK Bund.
Bei der europaweiten Vergabe eines Dienstleistungsauftrages ging das Angebot einer Bietergemeinschaft - nach einer sehr knapp bemessenen Zustellzeit - infolge einer Autopanne 15 Minuten verspätet ein.
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Das Angebot wurde wegen Verspätung ausgeschlossen.
Der Bieter wendete sich gegen den Ausschluss.
Ohne Erfolg. In Ihrem Beschluss vom 15.08.2017 - VK 2-84/17 - entschied die Vergabekammer:
- Einem Bieter steht es frei, die Angebotsfrist bis zuletzt auszuschöpfen.
- Wird die Zeit zwischen Absendung des Angebots und Ablauf der Angebotsfrist zu knapp bemessen, um auch nur geringfügige Zeitverluste abzufangen, hat der Bieter den verspäteten Eingang auch dann zu vertreten, wenn Probleme beim Transport auftreten, z.B. ein Defekt am Transportfahrzeug.
- Der Bieter hat das Risiko für Zustellzeitverzögerungen infolge von Ereignissen, die nicht in die Kategorie der höheren Gewalt fallen, sondern typische Risiken des ausgewählten Transportmittels darstellen, zu tragen.
- Der für den Angebotstransport über die Strecke von Berlin nach Bonn vom Bieter veranschlagte Sicherheitspuffer von einer Stunde ist zu knapp bemessen.
Hier geht es zum Beschluss der VK Bund VK 2-84/17
(Quelle: www.ibr-online.de) | B_I MEDIEN
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