Rheinland-Pfalz: Verlängerung erleichterte Auftragsvergabe
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat die seit März 2022 geltenden Vergabeerleichterungen, um die Folgen des Ukraine-Krieges zu bewältigen, nun verlängert.
In einer Pressemitteilung Ende August 2022 des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau bekanntgegeben, dass die bestehenden Regelungen für vergaberechtliche Erleichterungen zunächst bis zum 31. Dezember 2022 gelten werden.
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Termin vereinbarenWirtschaftsministerin Daniela Schmitt sagte dazu: „Wir wollen, dass das Land und unsere Kommunen im Bedarfsfall schnell reagieren können. Deshalb schaffen wir mit den Vergabeerleichterungen einen notwendigen und flexiblen Rahmen.“
Zu den bereits bestehenden Regeln für Kommunen zur Unterbringung und Versorgung von aus Ukraine geflüchteten Personen, gehören nun auch Beschaffungen, die zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes im Land und in den Kommunen notwendig sind, bspw. im Bereich der IT- und Cybersicherheit zur Abwehr von Cyberattacken. Außerdem zählen auch Beschaffungen bzgl. des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Gefahrenabwehr, des Gesundheitsschutzes und der Versorgungssicherheit inklusive Energieversorgung, ebenfalls aufgrund gestörter Lieferketten. Mit der Erweiterung der erleichterten Vergabe sollen kurzfristig erforderlich werdende Leistungen schnell und effizient beschafft werden, so Schmitt.
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Somit können Kommunen und Dienststellen des Landes bei Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte im Rahmen von festgelegten Auftragswertgrenzen einfacher nichtöffentliche Vergabeverfahren durchführen. Bei besonderer Dringlichkeit kann auch nur eins anstelle von drei erforderlichen Angeboten ausreichen.
Das Rundschreiben können Sie hier nachlesen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz | B_I MEDIEN
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