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Rheinland-Pfalz: Einführung strukturierter Nachprüfungen von Vergabeverfahren

Rheinland-Pfalz hat die Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren unterhalb des EU-Schwellenwertes durch Vergabeprüfstellen am 26. Februar 2021 bekanntgegeben. Diese tritt am 01. Juni 2021 in Kraft.

Die Landesverordnung regelt die Einrichtung einer Vergabeprüfstelle, die auf die Einhaltung der Vergabevorschriften, Zuständigkeiten und Verfahrensgrundsätze bei Auftraggebern prüfen soll. Damit wird eine strukturierte Nachprüfung von Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte eingeführt. Dies bietet eine wirksame Möglichkeit, um Vergabeverfahren in Rheinland-Pfalz unterhalb der Schwellenwerte, die ab dem 01. Juni 2021 bezuschlagt werden sollen, zu überprüfen. Eine Vergabeprüfstelle als zentrale Nachprüfbehörde soll im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz eingerichtet werden. Eine genaue Adresse und Kontaktdaten sollen zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben werden.

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Quelle: Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau | B_I MEDIEN


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