Präqualifizierung reduziert den Aufwand bei der Ausschreibungs-Teilnahme
Bei der Bewerbung um öffentliche Liefer- oder Dienstleistungsaufträge müssen Unternehmen häufig Nachweise über ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit vorlegen. Dies ist zum Teil mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden.
Durch die Auftragsberatungsstellen können sich Unternehmen, die häufig an Ausschreibungen teilnehmen, präqualifizieren lassen. Die Präqualifizierung ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung von Eignungsnachweisen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A). Die präqualifizierten Unternehmen werden nach erfolgreicher Zertifizierung in die bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich www.pq-vol.de aufgenommen.
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Mit der Aufnahme in PQ-VOL gelten die nach § 6 VOL/A beziehungsweise §§ 6 EG, 7 EG VOL/A geforderten unternehmensbezogenen Eignungsnachweise in der Regel als erbracht. Das heißt, präqualifizierte Unternehmen müssen bei der Beteiligung an Ausschreibungen keine Einzelnachweise mehr vorlegen und sparen dadurch erheblich an Kosten und Zeit.
Die Präqualifizierung ist freiwillig; jedes Unternehmen kann seine Eignung wie bisher durch Einzelnachweise gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber belegen.
Mehr Informationen bei den Auftragsberatungsstellen in den Bundesländern.
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