NRW: COVID-19-Landesregelungen verlängert
In NRW wurden die Landesregelungen zur vereinfachten Beschaffung von Leistungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie bis Ende 2020 verlängert.
Der Runderlass „Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ wurde mit Gemeinsamem Runderlass des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Nordrhein-Westfalen vom 24. Juni 2020 geändert.
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Die Befristung der Aussetzung der Unterschwellenvergabeordnung für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen, die der Eindämmung und kurzfristigen Bewältigung der Corona-Epidemie und/oder der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs dienen, ist bis zum 31.12.2020 verlängert worden.
Hier geht es zur konsolidierten Fassung des Runderlasses
(Quelle: vergabe.NRW) | B_I MEDIEN
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