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Niedersachsen: Erhöhung der Wertgrenzen

Niedersachsen plant die Erhöhung der Wertgrenzen für öffentliche Vergaben, um Bürokratie abzubauen.

Die erhöhten Wertgrenzen sollen auch in Niedersachsen für einen erheblichen Abbau der Bürokratie sorgen.
Die erhöhten Wertgrenzen sollen auch in Niedersachsen für einen erheblichen Abbau der Bürokratie sorgen.

Das Land Niedersachsen strebt eine Vereinfachung des Vergabeverfahrens an, indem die Wertgrenzen für direkte Auftragsvergaben erhöht werden sollen. Konkret ist geplant, die Grenze für Liefer- und Dienstleistungen von derzeit 1.000 Euro auf 10.000 Euro anzuheben. Für Bauleistungen soll künftig eine direkte Vergabe bis zu einem Auftragswert von 15.000 Euro möglich sein.

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Mit diesen Änderungen verfolgt das Land das Ziel, die Bürokratie bei öffentlichen Vergaben zu reduzieren und die Vergabe kleinerer Aufträge effizienter zu gestalten. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sollen durch die vereinfachten Vergabeverfahren mehr Chancen erhalten, öffentliche Aufträge zu gewinnen.

Um diese Anpassungen umzusetzen, ist eine Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (WertVO) erforderlich, die zeitnah initiiert werden soll. Weitere geplante Änderungen betreffen den Dienstleistungsbereich, wo die Grenze für Verhandlungsvergaben auf 50.000 Euro und für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb auf 100.000 Euro angehoben werden soll.

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Auch im Bereich der Bauaufträge sind deutliche Erhöhungen vorgesehen: Freihändige Vergaben sollen bis zu einem Gesamtauftragswert von 200.000 Euro möglich werden, statt wie bisher 25.000 Euro. Für beschränkte Ausschreibungen soll die Wertgrenze von derzeit 150.000 Euro gewerkabhängig auf bis zu zwei Millionen Euro angehoben werden.

Mit diesen Maßnahmen möchte Niedersachsen die Vergabeverfahren insgesamt flexibler und wirtschaftlicher gestalten, um eine schnellere Abwicklung von Aufträgen zu ermöglichen und gleichzeitig die regionale Wirtschaft zu stärken.

Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei | B_I MEDIEN


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