Neuer Stand:Einführung der bundesweiten Vergabestatistik
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat Anfang Juni 2019 über den aktuellen Stand der Einführung der bundesweiten Vergabestatistik gemäß Statistikverordnung (VergStatVO) informiert.
Die Bundesregierung hat im April 2016 die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) erlassen. Die Verordnung verpflichtet Auftraggeber, dem BMWi bestimmte, i. d. R. auf der Vergabebekanntmachung beruhende Daten zu Beschaffungsvorgängen im Oberschwellen- und eingeschränkt auch im Unterschwellenbereich zu übermitteln.
Zu diesem Zweck plant das BMWi die Einführung einer zentralen bundesweiten Vergabestatistik. Die elektronisch und möglichst automatisiert erhobenen Daten sollen dazu beitragen, erstmals valide statistische Aussagen zur öffentlichen Auftragsvergabe in Deutschland ableiten zu können. Dies gilt z. B. für das jährliche Beschaffungsvolumen von Bund, Ländern und Kommunen sowie dessen Verteilung auf Liefer-, Dienst- und Bauleistungsaufträge und Konzessionen. Weiterhin soll die Vergabestatistik künftig das Monitoring für die Europäische Kommission unterstützen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat Anfang Juni 2019 über den aktuellen Stand der Einführung der bundesweiten Vergabestatistik gemäß Statistikverordnung (VergStatVO) informiert.
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Stand der Umsetzung
In den vergangenen Monaten wurden die administrativen und technischen Anforderungen an die Vergabestatistik durch das Statistische Bundesamt (Destatis) umgesetzt. Für die Übertragung der Vergabedaten wurde zum einen ein eigenes Formular für die Vergabestatistik beim Online-Meldesystem IDEV für die manuelle Erfassung der statistischen Daten entwickelt und zum anderen für die automatisierte Übermittlung aus den Fachverfahren (z.B. Vergabemanagementsysteme, Vergabeportale) heraus die ebenfalls bei amtlichen Statistiken bewährte .CORE-Schnittstelle spezifiziert. Diese technische Spezifikation soll im Juni 2019 an die Fachverfahrenshersteller ausgeliefert werden. Nach der Auslieferung der Spezifikation können die IT-Dienstleister damit beginnen, die Schnittstelle zur Vergabestatistik in den jeweiligen Fachverfahren zu implementieren.
Änderung der VergStatVO
Parallel wird derzeit ein Entwurf zur Änderung der VergStatVO erarbeitet, der einige für den praktischen Betrieb notwendige Konkretisierungen der Verordnung enthält und im Laufe des Jahres vorgelegt wird. Aufgrund des notwendigen zeitlichen Vorlaufs für die Programmierung der Schnittstelle beruht die Spezifikation bereits auf der überarbeiteten Fassung der VergStatVO.
Ausblick
Der offizielle Start der Vergabestatistik — und damit der in der VergStatVO festgelegten Pflicht zur Datenübermittlung — ist nach aktuellem Zeitplan für 2020 vorgesehen. Die erfassten Daten werden in zyklischen Abständen durch Destatis ausgewertet und auf GENESIS-Online (Gemeinsames neues statistisches Informationssystem) veröffentlicht. Bei GENESIS-Online handelt es sich um einen webbasierten, freien und kostenlosen Zugang zum Statistischen Informationssystem, das gemeinsam von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder entwickelt wurde.
Daneben wird das BMWi turnusmäßig einen Halbjahresbericht zur Vergabestatistik veröffentlichen, in dem, neben unterschiedlichen statistischen Auswertungen, auch Erläuterungen und Analysen zu den dargestellten Ergebnissen der Vergabestatistik enthalten sein werden.
Zu diesem Thema siehe auch: Bundesweite Vergabestatistik soll 2020 kommen
Update: Die Vergabestatistik startete am 01. Oktober 2020
(Quelle: BMWi) | B_I MEDIEN
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