Die bundesweite Vergabestatistik soll 2020 kommen
Das BMWi plant die Einführung einer zentralen, bundesweiten Vergabestatistik auf der Grundlage der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO). Sie soll Anfang 2020 in Betrieb gehen. Bis dahin bleibt es im Wesentlichen bei den alten Statistikpflichten.
Im Rahmen der Vergaberechtsreform zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien hat die Bundesregierung im April 2016 die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) erlassen.
Mehr aus der Vergabe!
Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.
Hier anmelden!
Die VergStatVO verpflichtet alle Auftraggeber, dem BMWi bestimmte, meist auf der Vergabebekanntmachung beruhende Daten zu Beschaffungsvorgängen im Oberschwellenbereich- und eingeschränkt auch im Unterschwellenbereich - zu übermitteln.
Die Vergabedaten sollen in der Regel über ein eVergabe-System, wie zum Beispiel B_I eVergabe, vollelektronisch erfasst und an das Bundesmisterium für Wirtschaft und Energie übermittelt werden. Daneben soll es eine Möglichkeit zur manuellen Eingabe über ein online-Formular geben. Die Analyse der Daten soll repräsentative Aussagen zur öffentlichen Beschaffung in Deutschland treffen.
Öffentliche Ausschreibungen | EU-Ausschreibungen | ||
EU-Ausschreibungen | Eignung nachweisen | ||
Angebote abgeben |
Kostenfreier E-Mail-Kurs:
Einstieg ins Vergaberecht
5
Lektionen direkt in Ihr Postfach
2
Quizze: Testen Sie Ihr Wissen!
1
Überraschung zum Abschluss
Elektronische Datenübermittlung ab 2020
In den vergangenen Monaten wurden die Anforderungen an die Vergabestatistik definiert und ein Umsetzungskonzept entwickelt. Die technische und organisatorische Realisierung hat das Statistische Bundesamt (Destatis) übernommen.
Es ist beabsichtigt, die Vergabestatistik Anfang 2020 in Betrieb zu nehmen. Sobald die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Datenübermittlung gegeben sind, wird das BMWi eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlichen. Drei Monate nach dieser Bekanntmachung werden die §§ 1 bis 7 VergStatVO in Kraft treten (siehe Art. 7 VergRModVO).
Bis zur Inbetriebnahme der bundesweiten elektronischen Vergabestatistik und ist mit Blick auf die Übermittlung von Vergabedaten an das BMWi bis auf Weiteres die Übergangsvorschrift des § 8 VergStatVO anzuwenden. Diese entspricht im Wesentlichen den alten Statistikpflichten vor der Reform 2016.
Sie suchen Aufträge für Ihre Firma?
Finden Sie jetzt Aufträge in ganz Deutschland.
Hier geht es zu den aktuellen Informationen des BMWi zur VergabestatistikHier geht es zum Text der VergabestatistikVO
Update: Die Vergabestatistik startete am 01. Oktober 2020.
(Quelle: BMWi) / B_I MEDIEN
Vergabe-Wissen in kleinen Häppchen
Sie suchen Aufträge für Ihre Firma?
Finden Sie jetzt Aufträge in ganz Deutschland.