Mecklenburg-Vorpommern: Vereinfachte Vergaben im Zusammenhang mit der Corona Pandemie
In Mecklenburg-Vorpommern können derzeit Beschaffungen unterhalb der EU-Schwellenwerte zur Eindämmung der Corona-Pandemie als Direktauftrag erfolgen, so der Corona-Vergabeerlass vom 14.04.2020.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht mit Verwaltungsvorschrift vom 14.04.2020 die vereinfachte Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte, die unmittelbar oder mittelbar zur Eindämmung der Corona-Pandemie oder deren Folgen beitragen. Unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit können Beschaffungen in diesen Fällen – bis zum 30.06.2020 – ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens erfolgen.
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Die vereinfachte Vergabe ist beispielsweise möglich zur Beschaffung von Schutzkleidung, Schutzmasken, Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln oder medizinischen Geräten, wie etwa Beatmungsgeräten, aber auch von Gegenständen oder Bauleistungen für die medizinische Versorgung, z.B. für die Errichtung von Corona-Teststationen. Auch Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern, die der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes in der öffentlichen Verwaltung dienen, beispielsweise zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplatzen, können direkt vergeben werden.
Hier geht es zum vollständigen Erlass
(Quelle: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern) | B_I MEDIEN
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